Montag, 3. dezember 2007
Versteigerungsbedingungen:

1. Bei der Versteigerung dürfen Minderjährige und Geschäftsunfähige bzw. beschränkt Geschäftsfähige nicht mitbieten.
2. Die Deutsche Bahn haftet nicht für die Güte der versteigerten Gegenstände.
3. Der Zuschlag wird an den Meistbietenden nach dreimaligem Aufruf des Gebots erteilt.
4. Demjenigen, der bei der Versteigerung eines Gegenstandes den Zuschlag erhalten hat, wird dieser nur gegen sofortige Barzahlung ausgehändigt. Andernfalls wird ein solcher Gegenstand erneut versteigert. Dabei haftet der erste Ersteigerer für eventuelle Mindereinnahmen aus der zweiten Versteigerung; auf Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch. Auch wird er zu keinem weiteren Gebot zugelassen.
von Uwe Friedrich
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